Entschlüsselung der neuen europäischen Drohnen-Verordnungen und der Konformität von DJI-Produkten

Ein genauerer Blick auf die Auswirkungen der neuen EU-Vorschriften für Drohnen auf die Kunden von DJI Enterprise und was dies wirklich für ihr Geschäft bedeutet

By Erick Razon Erick Razon
Dezember 22, 2021

Am 31. Dezember 2020 treten die neuen europäischen Drohnenvorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Kraft und ebnen den Weg für eine Ära der Harmonisierung in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Norwegen, das Liechtenstein und Großbritannien.

Wenn dieser Schritt einerseits einen noch nie da gewesenen Meilenstein darstellt, um "gesellschaftliche Bedenken bezüglich der Drohnentechnologie auszuräumen", wie die EASA in ihren Pressemitteilungen erklärt, kann er auch Fragen zu möglichen Störungen für einzelne Betreiber und Unternehmen, die DJI-Produkte verwenden, aufwerfen.

Auf praktischer Ebene hat DJI in einem kürzlich veranstalteten Webinar einige der Auswirkungen einer harmonisierten Regulierung auf die Kunden angesprochen, und die EASA hat ein detailliertes FAQ zur offenen und spezifischen Kategorie sowie einen Zeitplan für den Regulierungsrahmen veröffentlicht.

webinar on EASA

Es kann jedoch immer noch Unsicherheiten geben, wenn es um den aktuellen Stand der Konformität der DJI-Drohnen und den eindeutigen Nutzen einer standardisierten Lösung gegenüber bestehenden Rahmenwerken geht, die wir in diesem Artikel behandeln wollen.

Übereinstimmung der DJI-Produkte mit den neuen europäischen Drohnenvorschriften

Eine der natürlichsten Reaktionen auf Veränderungen ist die Angst. Es wäre verständlich, wenn die Unternehmenskunden von DJI, insbesondere in kritischen Sektoren wie öffentliche Sicherheit, Energie und AEC (Architektur, Ingenieurwesen und Bauwesen), besorgt wären, neue Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen, um ungehindert weiterarbeiten zu können.

 

In den letzten Jahren, in denen die Drohnentechnologie unter der Führung von DJI den bestehenden Vorschriften immer weiter voraus war, hat unser Team für europäische Politik eng mit den europäischen Entscheidungsträgern in einem ständigen Prozess der Information, Aktualisierung und Aufklärung über den zunehmenden Vorteil und die zunehmende Sicherheit der Drohnentechnologie zusammengearbeitet.

"Die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen der Notwendigkeit, die Regulierung der sicheren Nutzung der Drohnentechnologie zu harmonisieren und unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, frei von ihrem wachsenden Potenzial zu profitieren, war für DJI in Europa immer von größter Bedeutung", sagt Christian Struwe, DJI's Director of Public Policy, EMEAChristian Struwe decoding EASA 

 

 

Das direkte Ergebnis dieses kooperativen Ansatzes zwischen DJI als Marktführer und der EASA bedeutet, dass Betreiber, die heute DJI-Drohnen einsetzen, auch ab Januar 2021 noch fliegen können, da die Produkte bereits den neuen europäischen Drohnenvorschriften entsprechen.

Wie DJI-Drohnen das Streben der EASA nach Flugsicherheit unterstützen

 

In ähnlicher Weise verpflichtet sich DJI aufgrund dieses kontinuierlichen Dialogs mit europäischen Entscheidungsträgern, alle möglichen Unsicherheiten und Kundenanfragen, die sich aus der Umsetzung der neuen Regeln ergeben könnten, mit einem engagierten F&E-Team zu bearbeiten.

Straffung der Prozesse zur Bewertung spezifischer Betriebsrisiken (SORA)

 

Nicht umsonst machen sich alle Betreiber von Drohnenunternehmen Sorgen darüber, dass sie sich möglicherweise auf neue Genehmigungsverfahren für kritische Operationen einstellen müssen, wie es in Schweden der Fall sein könnte, wo die Vorschriften im Allgemeinen weniger streng waren als anderswo. Dies bedeutet jedoch nicht notwendigerweise, dass ein neues Verfahren vorgibt, komplexer zu sein; was es bedeutet, ist, dass es gestrafft wird.

 

Tatsächlich war es für uns bei DJI in Ermangelung eines offiziellen Verfahrens schwieriger, offiziell harmonisierte Lösungen für Kundenanfragen anzubieten. Das Erreichen einer gemeinsamen Basis bei den SORA-Prozessen ist eine sehr begehrte Errungenschaft, die es endlich ermöglicht, nicht-homogene Prozesse zur Erlangung von Fluggenehmigungen und Betriebsgenehmigungen in ähnlichen Szenarien in verschiedenen Ländern zu rationalisieren.

Fliegende DJI-Drohnen ohne CE-Kennzeichnungsetiketten 

Klarheit ist Macht. Eine allgemeine Verwirrung zwischen den CE-Kennzeichnungen, für die DJI-Produkte bereits konform sind, und den neu vorgeschriebenen CE-Klassenkennzeichnungen, die sich auf die Klasse beziehen, in der eine Drohne in der Offenen Kategorie geflogen werden kann, könnte Unternehmenskunden daran hindern, im Jahr 2021 wie gewohnt weiter zu arbeiten.

Dieses spezielle Problem wurde von der EASA unter Bezugnahme auf Artikel 22 der EU-Verordnung 2019/947 klar angesprochen, wo klar ist, dass es eine Übergangszeit für Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung gibt, um weiterhin in der Offenen Begrenzten Kategorie geflogen werden zu können.

Darüber hinaus markieren die Produkte von DJI alle Kästchen in Bezug auf die Konformität, einschließlich der relevanten oder anwendbaren CE-Richtlinien der EU, was bedeutet, dass sie keine umfangreichen Eingriffe wie z.B. Produktmodifikationen erfordern werden.

Greifbare Vorteile der Harmonisierung der Drohnenregeln für DJI-Kunden

Hinter der Herausforderung verbirgt sich immer eine Chance, und in diesem Fall eröffnet eine standardisierte EU-Drohnenregulierung neue Möglichkeiten für DJI-Kunden, die Expansionspläne auf dem gesamten Kontinent in Erwägung ziehen.

Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur, dass die DJI-Drohnen ab Januar 2021 flugtauglich sind, sondern, was noch wichtiger ist, dass sie ihre lokalen Operationen nahtlos auf andere Länder in ähnlichen Szenarien skalieren können, ohne sich notwendigerweise neuen Registrierungsverfahren, Schulungen und Mehrfachgenehmigungen unterziehen zu müssen. 

Darüber hinaus, sollen die BVLOS-Routineflüge (beyond visual line of sight) in Standardszenarien zur Norm werden, wo sie früher die Ausnahme waren. Dies gilt umso mehr, für die Unterscheidung zwischen Hobbyfliegern und kommerziellen Betreibern, welche mit den neuen Regeln verschwindet - und somit mehr Geschäftsvorgänge wie Inspektionen von Windkraftanlagen in der offenen Klasse ohne Genehmigung durchgeführt werden können.

Die Zeit ist jetzt gekommen. DJI hat sich verpflichtet, seinen Kunden dabei zu helfen, in großen Dimensionen zu denken und ihr Geschäft über die Grenzen hinaus auszudehnen. Wenn Sie erwägen, Ihr Drohnenprogramm innerhalb Ihres Unternehmens zu starten oder zu skalieren, laden Sie unsere Playbooks herunter:

 

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Building a Drone Program Playbook

Die Einführung einer harmonisierten Drohnenregulierung in Europa ist eine bedeutsame Errungenschaft für die gesamte Branche.
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FAQ

F: Was hat es mit der CE-Kennzeichnung auf sich?

Die bevorstehende EU-Verordnung verlangt, dass Drohnen zusätzlich zu den bestehenden CE-Kennzeichnungsanforderungen eine neue CE-Klassenkennzeichnung erhalten, die auf verschiedenen obligatorischen Sicherheitsanforderungen basiert. Neue europäische Normen, die der neuen Verordnung entsprechen, werden derzeit unter aktiver Beteiligung der DJI entwickelt, sind aber noch nicht endgültig festgelegt.

Die neue EU-Verordnung unterscheidet drei verschiedene Kategorien: Produkte mit geringem Risiko (OPEN CATEGORY), mit erhöhtem Risiko (SPECIFIC CATEGORY) und mit hohem Risiko (CERTIFIED CATEGORY) DJI-Verbraucherprodukte werden hauptsächlich in der OPEN CATEGORY (Flüge mit geringem Risiko) verwendet, in der die CE-Klassenkennzeichnung einer der verwandten Klassen C0-C4 obligatorisch ist.

Jedes Produkt ohne CE-Klassenkennzeichnung kann gemäß der neuen EU-Verordnung weiterhin in der begrenzten offenen Kategorie verwendet werden. Diese spezielle Frage wurde von der EASA klar angesprochen, wo es klar ist, dass es eine Übergangszeit für Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung gibt, um weiterhin in der so genannten "begrenzten" offenen Kategorie geflogen werden zu können (https://www.easa.europa.eu/faq/116508).  Wir ermutigen die Benutzer, zu beurteilen, in welche Kategorie ihre Drohne und der beabsichtigte Flug gehören, und die entsprechenden Regeln und Vorschriften zu befolgen.

F: Wann treten die neuen CE-Kennzeichnungsregeln in Kraft?

Am 31. Dezember 2020. 

F: Was passiert, wenn Sie nach dem 31. Dezember 2020 keine CE-Klassenkennzeichnung haben?

Alle Produkte ohne CE-Kennzeichnung können noch bis zum 31. Dezember 2022 in der OFFENEN KATEGORIE verwendet werden, jedoch mit einigen operationellen Einschränkungen (siehe Einzelheiten in der Tabelle unten). Sie können auch nach der Übergangszeit (ab 2022, aber nur in der am stärksten eingeschränkten Kategorie A3) in der KATEGORIE OFFENE KATEGORIE verwendet werden. 

Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung weiterhin in der Offenen Eingeschränkten Kategorie geflogen werden können, finden Sie in den EASA-FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508.

F: Wie wird DJI dieses neue Regelwerk auf seine bestehenden und neuen Produkte anwenden?

Diese Standards sind noch nicht fertig, werden aber unter aktiver Beteiligung von DJI entwickelt. Sobald diese Standards fertig sind, werden wir daran arbeiten, die Konformität für die entsprechenden Produkte entsprechend zu gewährleisten.

F: Woher wird DJI wissen, ob seine Produkte mit dem neuen Rechtsrahmen konform sind?

Zur Vorbewertung dessen, was von unserer Seite zu tun ist, suchen wir nach einem technischen Inspektionsverband, der Produktzertifizierungsdienste anbietet. Diese technische Inspektionsvereinigung muss als sogenannte „notifizierte Stelle“ für die endgültige CE-Kennzeichnung bestätigt worden sein, bevor wir fortfahren können.

F: Können aktuelle Drohnen rückwirkend CE-Klassenkennzeichnungen erhalten?

Obwohl aktuelle Drohnen auf dem Markt nicht einfach rückwirkend gekennzeichnet werden können, können sie einen Prozess durchlaufen, der ihre Konformität mit den neuen Anforderungen überprüft und sie rechtlich in ein "neues" Produkt umwandelt.  Wir prüfen diese Möglichkeit für bestehende Produkte. Alle DJI-Drohnen können in der "beschränkten" offenen Kategorie mit gewissen Einschränkungen bis zum 31. Dezember 2022 und darüber hinaus verwendet werden.

Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung weiterhin in der Offenen Begrenzten Kategorie geflogen werden können, finden Sie in den EASA-FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508 

DJI arbeitet derzeit mit Branchengremien, Aufsichtsbehörden und Behörden zusammen, um die europäischen Standards, auf denen die CE-Kennzeichnung basiert, und den Konformitätsprozess für diese Verordnung mitzugestalten.

F: Woher weiß ich, ob meine Drohne in der Lage sein wird, rückwirkend eine CE-Klassenkennzeichnung zu erhalten?

Sobald die Normen von den Regulierungsbehörden und notifizierten Stellen bestätigt worden sind, werden wir auf unserer Website eine Liste veröffentlichen, aus der hervorgeht, welche Produkte in die rückwirkende CE-Klassenkennzeichnung aufgenommen werden.

F: Wie werde ich rückwirkend eine CE-Kennzeichnung für meine Drohne erhalten können?

Für bestätigte Produkte erfordert dies ein Hardware- und/oder Firmware-Upgrade (noch zu entscheiden!), das von DJI oder bestimmten autorisierten Händlern durchgeführt werden muss. Kunden können dieses Upgrade selbst durchführen, aber der Hersteller muss einen kontrollierten Prozess mit einer Verifizierung durch eine benannte Stelle einrichten (muss noch entschieden werden!). 

F: Kann ich meine Drohne auch dann noch verwenden, wenn sie nicht rückwirkend eine CE-Klassenkennzeichnung erhalten kann?

Es ist eine Übergangszeit geplant. Alle Produkte ohne CE-Klassenkennzeichnung können noch bis zum 31. Dezember 2022 verwendet werden, allerdings mit einigen betrieblichen Einschränkungen (siehe Einzelheiten in der Tabelle unten). Sie können auch nach der Übergangsperiode (ab 2022, aber nur in der am stärksten eingeschränkten Kategorie A3) verwendet werden.

Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung weiterhin in der offenen eingeschränkten Kategorie geflogen werden können, finden Sie in den EASA-FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508.

F: Muss meine Drohne eine CE-Klassenkennzeichnung haben, um kommerziell betrieben werden zu können?

Die neue EU-Verordnung unterscheidet nicht zwischen privater und kommerzieller Drohnennutzung in der offenen Kategorie. Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung können noch bis zum 31. Dezember 2022 kommerziell genutzt werden, allerdings mit einigen betrieblichen Einschränkungen (siehe Einzelheiten in der untenstehenden Tabelle). Sie können auch nach der Übergangsperiode (ab 2022, aber nur in der am stärksten eingeschränkten Kategorie A3) eingesetzt werden.

Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung weiterhin in der offenen eingeschränkten Kategorie geflogen werden können, finden Sie in den EASA-FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508.

F: Wie erfahre ich, ob die Drohnen, die ich auf Lager habe, rückwirkend eine CE-Klassenkennzeichnung erhalten können?

Sobald die Normen von den Aufsichtsbehörden bestätigt wurden und die benannten Stellen eingerichtet sind, werden wir Sie darüber informieren, welche Produkte in die rückwirkende CE-Klassenkennzeichnung aufgenommen werden.

F: Wie werde ich rückwirkend eine CE-Klassenkennzeichnung für die Drohnen erhalten können, die ich auf Lager habe?

Für die bestätigten Produkte erfordert dies ein Hardware- und/oder Firmware-Upgrade (noch zu entscheiden!), das von DJI oder autorisierten Händlern durchgeführt werden muss. Kunden können dieses Upgrade selbst durchführen, aber der Hersteller muss einen kontrollierten Prozess mit einer Verifizierung durch eine benannte Stelle einrichten (noch zu entscheiden!). Wir werden Sie zu gegebener Zeit darüber informieren, wie dieser Prozess in der Praxis ablaufen wird.

F: Werde ich keine Drohnen verkaufen können, die ich auf Lager habe und die keine CE-Kennzeichnung haben?

Jede auf dem Markt befindliche DJI-Drohne entspricht bereits den bestehenden EU-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung und kann daher auch nach dem 31. Dezember 2022 im Allgemeinen noch unter der neuen EU-Verordnung auf dem EU-Markt verkauft werden. Für Verbraucherdrohnen, für die die neuen Klassenkennzeichnungsetiketten gelten, ist eine Übergangsfrist vorgesehen. DJI-Verbraucher Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnungsetikett können auf dem EU-Markt bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin auf dem Verbrauchermarkt verkauft werden, jedoch mit einigen operationellen Einschränkungen (siehe Einzelheiten in der untenstehenden Tabelle). Diese sind jedoch geringfügig und sollten einen Kunden nicht davon abhalten, diese Produkte zu kaufen.

Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung weiterhin in der Offenen Begrenzten Kategorie geflogen werden können, finden Sie in den EASA-FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508.

 

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Tags: Verordnungen

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